Die Ausschlussklausel ermöglicht es uns, Personen von Veranstaltungen auszuschließen, die früher bereits rechtsextrem aufgefallen sind. Wir führen weder Kontrollen durch, noch befragen wir unsere Gäste nach ihrer politischen Haltung. Fällt eine Person mit diskriminierenden Verhalten auf wird dies angesprochen und wir machen unter Umständen von unserem Hausrecht Gebrauch. Die Ausschlussklausel selbst haben wir der Homepage der Bundeszentrale für politische Bildung entnommen.