Aktuell gilt in Baden-Württemberg die Corona-Warnstufe.
Für unsere Sicherheitskonzepte bedeutet das: 
    Für 2G-Veranstaltungen: Auch bei 2G-Veranstaltungen muss in den Räumen durchgehend eine medizinische Maske getragen werden.
    Für 3G-Veranstaltungen: Die Teilnahme an den Veranstaltungen ist für nicht geimpfte oder genesene Personen nur noch mit einem PCR-Test möglich. Während den Veranstaltungen muss in den Räumen durchgehend eine medizinische Maske getragen werden.
Für die Kneipen und Konzerte im DemoZ gilt die 2G-Regel. Das heißt, es können nur Personen teilnehmen, die einen Nachweis über eine Impfung oder Genesung vorlegen können.
Für Vorträge & Lesungen kann die 2G- oder 3G-Regel gelten. 
Grundsätzlich gilt für diese Veanstaltungen die 3G-Regel. Bei der 3G-Regel müssen Besuchende einen Nachweis über eine Impfung oder Genesung oder einen tagesaktuellen PCR-Test vorzeigen können. Außerdem muss während der Veranstaltung durchgehend eine Maske getragen werden. 
Wenn aber im Anschluss noch Kneipenbetrieb ist oder sich die Referierenden mit der 2G-Regel wohler fühlen, findet die Veranstaltung unter der 2G-Regel statt. 
In den einzelnen Veranstaltungen steht immer dabei, welche Regel gilt.